Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen sämtlichen Geschäftsbeziehungen zwischen der Sprachschmiede Schelling (Auftragnehmerin) und Ihren Kundinnen und Kunden (Auftraggeber) zugrunde, soweit keine anderslautenden Individualabreden getroffen werden.
Ziff. 1) Zustandekommen des Auftrags
Sämtliche elektronisch oder auf Drucksachen publizierten Angebote der Auftragnehmerin sind unverbindlich und können von ihr jederzeit einseitig angepasst werden. Vor Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Leistung durch die Auftragnehmerin.
Der Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Offerte der Auftragnehmerin schriftlich bzw. per E-Mail vollumfänglich akzeptiert und bestätigt. Es gelten die in der Offerte festgehaltenen Konditionen sowie die mit der Offerte an den Auftraggeber versandten AGB.
Ziff. 2) Rechte und Pflichten der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin hat die gemäss Offerte vereinbarten Leistungen sorgfältig und fristgerecht zu erbringen. Völlige Fehlerfreiheit wird von der Auftragnehmerin nicht garantiert. Die Leistung der Auftragnehmerin gilt als erbracht, wenn sie den infrage stehenden Text im gewünschten Umfang und in der vereinbarten Qualität bearbeitet sowie vom Auftraggeber innert 7 Tagen gerügte grobe Mängel (d. h. sinnverfälschende und heikle Fehler) innert 7 Tagen behoben hat.
Die Auftragnehmerin ist ohne Anzeige an den Auftraggeber berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend qualifizierte Dritte beizuziehen. Auch im Falle des Beizugs Dritter verbleibt die Verantwortlichkeit der Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber bei der Auftragnehmerin.
Der Auftragnehmerin steht es zu, nach ihrem Ermessen einen Kostenvorschuss auf den Gesamtpreis zu erheben. Verlangt sie keinen Kostenvorschuss, erfolgt die Rechnungstellung nach erbrachter Leistung bzw. gemäss anderweitiger Abrede.
Ziff. 3) Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den von der Auftragnehmerin zu bearbeitenden Text fristgerecht und in vereinbarter Form abzuliefern. Nach Beginn der Korrektur- und Lektoratsarbeiten eingereichte, veränderte Manuskriptversionen werden nicht mehr berücksichtigt oder der damit verbundene Mehraufwand wird in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber hat die von der Auftragnehmerin erbrachte Leistung während 7 Tagen ab deren Übermittlung zu prüfen und grobe Mängel (d. h. sinnverfälschende und heikle Fehler) schriftlich zu beanstanden. Nach Verwirkung dieser Frist gilt der Auftrag als vollständig und endgültig erbracht.
Die von der Auftragnehmerin gestellte Rechnung ist innert 14 Tagen ab Rechnungstellung zu begleichen.
Daueraufträge werden monatlich abgerechnet. Die Rechnung ist ebenfalls innert 14 Tagen ab Rechnungstellung zu begleichen.
Ziff. 4) Haftungsausschluss
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden an Texten oder deren vollständigen Verlust. Die rechtzeitige Übermittlung von physischen oder elektronischen Manuskripten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers und die Auftragnehmerin trägt keine Verantwortung für Verzögerungen durch verspätete Abgabe des zu bearbeitenden Texts durch den Auftraggeber.
Ebenso wenig haftet die Auftragnehmerin für die inhaltliche Richtigkeit der zu bearbeitenden Texte sowie die Konsequenzen aus der weiteren Verwendung der bearbeiteten Texte.
Ziff. 5) Vertraulichkeit
Sämtliche geheimen Daten des Auftraggebers persönlicher und geschäftlicher Natur werden vertraulich behandelt. Die an den Auftraggeber abgelieferte Endversion des bearbeiteten Texts wird jedoch zu Archivierungszwecken in Kopie aufbewahrt. Für die Preisgabe von geheimen Daten infolge elektronischer Übermittlung oder aufgrund von Vergehen bzw. Versehen Dritter haftet die Auftragnehmerin nicht.
Ziff. 6) Widerruf
Der Auftrag kann von jeder Partei jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen oder gekündigt werden. Widerruft der Auftraggeber den Auftrag bis 72 Stunden vor vereinbarter Ablieferung seines Texts an die Auftragnehmerin schriftlich bzw. per E-Mail, so wird ihm lediglich eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 100.00 auferlegt. Bei späterem Widerruf ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragnehmerin für bereits erbrachte Leistungen schadlos zu halten, schuldet der Auftragnehmerin jedoch mindestens 20 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises.
Ziff. 7) Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Zürich, anwendbar ist Schweizer Recht.
Zürich, im Oktober 2017